Akademischer Rat

Der Akademische Rat setzt sich zusammen aus dem Direktor, den Fachbereichsleitern und jeweils zwei Personalvertretern eines jeden Fachbereichs.

Akademischer Rat

Der Akademische Rat setzt sich zusammen aus dem Direktor, den Fachbereichsleitern und jeweils zwei Personalvertretern eines jeden Fachbereichs.

Der Akademische Rat setzt sich aus dem Direktor, den Fachbereichsleiterinnen und jeweils zwei Personalvertretern eines jeden Fachbereichs zusammen. Der Buchhalter der Hochschule ist beratendes Mitglied. Bei der Wahl der Personalvertreter pro Fachbereich sind alle Mitglieder des Lehr- und Erziehungspersonals des entsprechenden Fachbereiches wahlberechtigt und wählbar, einschließlich der zeitweilig befristeten Personalmitglieder, die bis zum Ende des akademischen Jahres bezeichnet sind. Die Dauer des Mandates beträgt 5 Jahre. Es ist erneuerbar.

Aktuell sieht die Zusammensetzung wie folgt aus:

  • Direktion
  • Fachbereichsleitungen: Frau Cathérine Mattar und Herr Michael Beythen
  • Fachbereich Gesundheits-, Krankenpflege- und Sozialwissenschaften: Frau Sandra Klinges und Herr Michael Beythen
  • Fachbereich Bildungswissenschaften: Frau Marie-Christine Hoeven und Herr Thomas Ortmann
  • ein Vertreter des nicht-unterrichtenden Personals: Frau Sabrina Sereni

Laut Hochschuldekret gestalten sich die Aufgaben des Akademischen Rates wie folgt:

  • Er arbeitet das Bildungsprojekt aus und legt es dem Verwaltungsrat zur Annahme vor;
  • er arbeitet die Schul-, Studien- und Prüfungsordnung aus und legt sie dem Verwaltungsrat zur Annahme vor;
  • er macht Vorschläge zum Forschungsprogramm;
  • er organisiert die Weiterbildungsaktivitäten der Hochschule;
  • er macht Vorschläge über die Gestaltung des Wochenstundenrasters;
  • er koordiniert die Jahresplanung der Extra-muros-Aktivitäten der Hochschule;
  • er legt den akademischen Kalender fest;
  • er stellt den Plan für die Weiterbildung des Personals auf;
  • er macht Vorschläge für die Anschaffung von didaktischem Material;
  • er macht Vorschläge zur Festlegung der Pädagogik und der Unterrichtsmethoden;
  • er macht Vorschläge für die Organisation der internen Qualitätskontrolle der Hochschule;
  • er gibt die in Artikel 13, Absatz 1 angeführten Gutachten ab.

Der Akademische Rat teilt dem Verwaltungsrat seine Beschlüsse und Vorschläge mit und legt ihm jährlich einen Tätigkeitsbericht vor.