Direktionsrat

Der Direktionsrat besteht aus den beiden Fachbereichsleitern Gesundheits- und Krankenpflegewissenschaften sowie Bildungswissenschaften und der Direktorin.

Direktionsrat

Der Direktionsrat besteht aus den beiden Fachbereichsleitern Gesundheits- und Krankenpflegewissenschaften sowie Bildungswissenschaften und der Direktorin.

Zusammensetzung

Er ist nicht offiziell im Dekret zur Schaffung einer Autonomen Hochschule vorgesehen, ist jedoch im täglichen Leben der Schule unerlässlich.

Aufgaben

Im Direktionsrat, der einmal wöchentlich stattfindet, werden sämtliche Versammlungen des Studentenrats, des akademischen Rats und des Verwaltungsrats vor- und nachbereitet. Zusätzlich werden die Besprechungen und Versammlungen, die einerseits mit dem Personal, andererseits mit außenstehenden Personen stattfinden, geplant. Auch die Grobplanung eines Semesters und des Jahres wird hier besprochen. Die Entscheidungen auf Ebene des Direktionsrates werden kollegial und einvernehmlich getroffen und von allen drei Mitgliedern nach außen vertreten.