Bologna

Der Reform-Prozess zur Schaffung eines wettbewerbsfähigen und dynamischen Hochschul- und Forschungsraums läuft. Kernpunkte der Bologna-Reform sind das zweistufige Studiensystem mit Bachelor und Master und die Einführung eines Leistungspunktesystems, das Transparenz und Vergleichbarkeit der Abschlüsse ermöglicht. Die AHS ist durch das Dekret zur Organisation einer Autonomen Hochschule in der Deutschsprachigen Gemeinschaft dazu verpflichtet, sich auf das neue System umzustellen.

Bologna

Der Reform-Prozess zur Schaffung eines wettbewerbsfähigen und dynamischen Hochschul- und Forschungsraums läuft. Kernpunkte der Bologna-Reform sind das zweistufige Studiensystem mit Bachelor und Master und die Einführung eines Leistungspunktesystems, das Transparenz und Vergleichbarkeit der Abschlüsse ermöglicht. Die AHS ist durch das Dekret zur Organisation einer Autonomen Hochschule in der Deutschsprachigen Gemeinschaft dazu verpflichtet, sich auf das neue System umzustellen.

Die Erklärung von Bologna

Seit den 90er-Jahren zielen internationale und namentlich europäische Reformen darauf ab, die Mobilität der Studierenden und die Zusammenarbeit zwischen Ausbildungsstätten nachhaltig zu verbessern. Belgien hat sich am 19. Juni 1999 am europäischen Bildungsministertreffen von Bologna mit 29 andern europäischen Staaten verpflichtet, bis 2010 die Ziele der Bologna–Deklaration umzusetzen. An drei Nachfolgekonferenzen (Prag 2001, Berlin 2003, Bergen 2005) haben die Bildungsminister die geplanten Hochschulreformen weiter konkretisiert.

Übergreifende Ziele

Transparenz und Vergleichbarkeit im Interesse der europaweiten Mobilität bestimmen die Mehrzahl der Reformen: die Studienprogramme werden modernisiert, ein zweistufiges Studiensystem und ein transparentes Leistungspunktesystem werden eingeführt, um die gegenseitige Vergleichbarkeit von Abschlüssen zu erleichtern.

Im Zentrum des Bolognaprozesses steht das zweistufige Studiensystem: als Erstabschluss der Bachelor, als Zweitabschluss der Master. Zudem sollen die Studienleistungen nach dem europaweit geltenden Kreditpunktesystem (ECTS) angerechnet werden. Mit den Neuerungen soll die Konkurrenzfähigkeit der Ausbildungsstätten erhöht und den Studierenden der Erwerb national und international anerkannter Berufsqualifikationen ermöglicht werden.

Bachelor und Master

Bachelorstudiengänge sind in der Regel berufsqualifizierend und lösen das bisherige Hochschuldiplom kurzer Studiendauer ab. Sie führen frühestens nach einer Studienleistung von 3 Jahren zum Abschluss. Im September 2005 wurden erstmalig Bachelor-Studiengänge an der AHS angeboten.

Masterstudiengänge vermitteln zusätzliches vertieftes und spezialisiertes Wissen. Sie können frühestens nach einer Studienleistung von anderthalb Jahren abgeschlossen werden. Die Zulassung zum Hochschulstudium auf der Masterstufe setzt ein Bachelordiplom oder einen gleichwertigen Hochschulabschluss voraus. Die stark interdisziplinäre Ausgestaltung der zweiten Ausbildungsstufe und die Vernetzung mit anderen Kompetenzträgern werden zu einer verstärkten Zusammenarbeit mit anderen Hochschulen und Universitäten führen. Die AHS bietet zurzeit noch keine Masterstudiengänge an.

Erläuterungen

ECTS ist das Europäische System zur Anrechnung, Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen. Ein ECTS-Kreditpunkt entspricht einem studentischen Arbeitsaufwand von 30 Stunden. Ein Studienjahr wird mit 60 ECTS-Kreditpunkten veranschlagt (zwischen 1500 und 1800 Arbeitsstunden). Zur Erlangung eines Bachelor-Abschluss werden 180 ECTS-Kreditpunkte verlangt, für einen Master-Abschluss 90 bis 120 ECTS-Kreditpunkte.