Gesetzliche Grundlage

Gesetzliche Grundlage

Die Autonome Hochschule besteht seit dem Jahr 2005. Im Februar 2005 wurde das sogenannte Sonderdekret (mindestens eine Zweidrittelmehrheit des Parlaments erforderlich) und im Juni 2005 das Dekret zur Schaffung der Autonomen Hochschule vom Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft verabschiedet. Durch diese beiden Dekrete wurden die damals noch bestehenden drei Hochschulen in Eupen geschlossen und in einer neuen Hochschule mit neuen Strukturen vereint.

Die nachfolgende Sammlung der wesentlichen gesetzlichen Bestimmungen für die AHS umfasst zuerst die Dekrete und danach die Erlasse jeweils in chronologischer Reihenfolge. Die Links leiten auf die koordinierten Fassungen von der Website Ostbelgien Live – juristische Datenbank weiter.