Externe Evaluation

Interne und externe Evaluation sind relevante Bausteine, um die Qualität an Schulen zu sichern und zu entwickeln. Eigenverantwortung, Partizipation, inner- und außerschulische Kooperation sowie nachhaltige Schul- und Unterrichtsentwicklung sind die wesentlichen Zielsetzungen.

Externe Evaluation

Interne und externe Evaluation sind relevante Bausteine, um die Qualität an Schulen zu sichern und zu entwickeln. Eigenverantwortung, Partizipation, inner- und außerschulische Kooperation sowie nachhaltige Schul- und Unterrichtsentwicklung sind die wesentlichen Zielsetzungen.

Im Grundlagendekret vom 31. August 1998 wird in Kapitel VII neben der internen Evaluation die externe Evaluation der Schulen als wesentliche Elemente zur Entwicklung von Unterrichts- und Schulqualität beschrieben.

Seit Januar 2016 wurde das Verfahren der externen Evaluation in der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens maßgeblich verändert und weiterentwickelt. Entscheidende Begründung für eine Neuausrichtung der externen Evaluation war, das Verfahren stärker aus der Sicht der einzelnen Schulen zu denken und die Eigenverantwortung der Schule zu stärken. Die Schule wird früh in den Evaluationsprozess einbezogen; sie gestaltet ihre externe Evaluation organisatorisch und inhaltlich aktiv mit.

Im Orientierungsrahmen Schulqualität wird erläutert und definiert, was Unterrichts- und Schulqualität ausmacht. Damit bietet dieser Rahmen den Schulen Orientierung und Hilfestellung in Form konkreter Anhaltspunkte für die eigene Schul- und Unterrichtsentwicklung. Zu den verpflichtenden Kriterien des Orientierungsrahmens Schulqualität können weitere ergänzende Kriterien im Hinblick auf ein schulspezifisches Prüftableau vereinbart werden.

Selbststeuerung, Transparenz und Nachhaltigkeit sind die Grundpfeiler der neu ausgerichteten Externen Evaluation, die auf das frühe Zusammenwirken von Schule, Schulinspektion, Schulentwicklungsberatung, Kompetenzzentrum des ZFP, Fachberatungen an der AHS und Weiterbildung setzt. Ziel ist es, über die frühe aktive Einbindung schulischer Gruppen zu einer nachhaltigen Qualitätssicherung in Schule zu gelangen.

Die Schule erhält als Grundlage für die weitere schulische Entwicklung einen Evaluationsbericht mit den Ergebnissen der Externen Evaluation. In einer fakultativen, schulentwicklungsorientierten Feedbackkonferenz erläutert das Evaluationsteam der Schule noch einmal Daten, Aussagen und Impulse des Evaluationsberichtes. Gegebenenfalls wird die Schule in Zusammenarbeit mit der Schulentwicklungsberatung bei der Zielorientierung hinsichtlich der Handlungsfelder unterstützt. Die Schule hält ihre Fragen vorab in einem Rückmeldeprotokoll zum Berichtsentwurf fest.

Die neu ausgerichtete externe Evaluation ist in zwei Phasen gegliedert: eine Vorphase und eine Hauptphase. Beide Phasen sind durch Transparenz, Partizipation und Kooperation gekennzeichnet. Die Vorphase mit den Modulen Vorgespräch und Abstimmungsgespräch dient der Planung und Vorbereitung der Hauptphase. In der Hauptphase finden die Analyse der schulischen Dokumente, der mehrtägige Schulbesuch mit Interviews schulischer Gruppen, die Unterrichtsbeobachtungen, die Selbsteinschätzungen des unterrichtenden Personals und die schulentwicklungsorientierte Feedbackkonferenz statt.

Folgende Veränderungen werden umgesetzt:

• Der Umfang der von der Schule einzureichenden Dokumente ist deutlich reduziert worden. Die Schule reicht fünf verpflichtende Dokumentensätze im Schulportfolio ein: das Schulprojekt, den aktuellen Stand ihres Schulentwicklungsplans, den aktuellen Stand ihres schulinternen Curriculums, die schulinternen Vereinbarungen zur formativen und normativen Bewertung sowie das Weiterbildungskonzept.
• Ein neuer Unterrichtsbeobachtungsbogen wird eingesetzt. Dieser ermöglicht eine konkrete und nachvollziehbare Rückmeldung an die Schulen.
• Sechs Wochen nach Erhalt des Berichtsentwurfs kann eine schulentwicklungsorientierte Feedbackkonferenz stattfinden, insofern die Schule dies wünscht. Zu diesem Gespräch lädt die Schulleitung ein. Das Dokument „Rückmeldeprotokoll zum Berichtsentwurf“ dient der Vorbereitung auf diese Feedbackkonferenz.
• Es wird zwischen verpflichtenden und ergänzenden Kriterien des Orientierungsrahmens Schulqualität unterschieden. Die Auswahl der ergänzenden Kriterien wird von der Schule mitbestimmt.

Laut Artikel 68 des Grundlagendekretes vom 31. August 1998 sind die Schulen verpflichtet, im Rhythmus von drei Jahren eine interne Evaluation durchzuführen. Das Team der Externen Evaluation bietet Unterstützungshilfen in diesem Prozess an.