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Studentenrat

Zusammensetzung

Der Studentenrat besteht aus höchstens sechs gewählten Vertretern der Studenten, wobei jeder Fachbereich durch mindestens zwei Studenten vertreten ist.

Aufgaben

  • Der Studentenrat gibt sich eine Geschäftsordnung.
  • Der Verwaltungsrat und der Akademische Rat informieren den Studentenrat über alle Entscheidungen, die die Studenten unmittelbar betreffen, insbesondere in den Bereichen Unterrichtsorganisation und Prüfungsablauf.
  • Die Fachbereichleiter übernehmen die Bindegliedfunktion zwischen dem Akademischen Rat und dem Studentenrat. Sie nehmen mit beratender Stimme an den Sitzungen des Studentenrats teil.
  • Der Studentenrat kann Stellungnahmen zu den oben angeführten Entscheidungen abgeben.
  • Zwei Mitglieder des Studentenrats haben das Recht, zu diesen Entscheidungen vom Verwaltungsrat und vom Akademischen Rat angehört zu werden.



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