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Evaluation und Prüfungsordnungen
Die Autonome Hochschule in der Deutschsprachigen Gemeinschaft muss während einer Übergangszeit von zwei Jahren (bis Juni 2007) mit mehreren Prüfungsordnungen arbeiten, da die Studenten, die vor der Neugründung der AHS in den drei bis dahin bestehenden Hochschulen PHDG, PHPD und Krankenpflegehochschule eingeschrieben waren, nach den damals bestehenden Studien- und Prüfungsordnungen bewertet werden.