Bachelor Gesundheits- und Krankenpflegewissenschaften
Zur Erstausbildung im Studienbereich Gesundheits- und Krankenpflegewissenschaften wird der Student zugelassen, der folgende Bedingungen erfüllt: Er ist Inhaber eines Abschlusszeugnisses der Oberstufe des Sekundarunterrichts oder eines Hochschulnachweises oder eines gleichgestellten Studiennachweises.
Der Student weist bei der Einschreibung die gründliche Beherrschung der deutschen Sprache nach.
Ergänzender berufsbildender Sekundarunterricht Gesundheits- und Krankenpflegewissenschaften
Es gibt zwei Wege um die Zulassung zum ergänzenden berufsbildenden Sekundarunterricht in Krankenpflege zu erlangen:
- Erfolgreicher Abschluss des 6. beruflichen Sekundarjahres
- Bestandene Vorprüfungen vor dem Prüfungsausschuss der Deutschsprachigen Gemeinschaft zur Zulassung zum ergänzenden beruflichen Sekundarunterricht
Der Student weist bei der Einschreibung die gründliche Beherrschung der deutschen Sprache nach.
Vorbereitung auf Abitur oder Krankenpflege - Animator für Kindergemeinschaften
Um für das Vorbereitungsjahr zugelassen zu werden, muss man die mittlere Reife abgeschlossen haben und das 18. Lebensjahr spätestens am 01.09 des jeweiligen Schuljahres erreichen. Außerdem sind eine vollständige Einschreibungsakte und das Begleichen der Schulgebühr notwendig.
Aufgrund der beschränkten Anzahl Plätze (max. 24 Schüler) in diesem Vorbereitungsjahr wird erst nach einer Probezeit von einem Monat (September) über die definitive Einschreibung entschieden.
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