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Zulassung und Einschreibung

Zur Erstausbildung im Studienbereich Lehramt wird der Student zugelassen, der folgende Bedingungen erfüllt: Er ist Inhaber eines Abschlusszeugnisses der Oberstufe des Sekundarunterrichts oder eines Hochschulnachweises oder eines gleichgestellten Studiennachweises.
Der Student weist bei der Einschreibung die gründliche Beherrschung der deutschen Sprache nach.

In den Fächern Deutsch, Französisch und Mathematik findet ein Aufnahmetest mit anschließender Beratung statt. Diese Aufnahmeprüfung findet immer am ersten Montag nach den Abschlussberatungen im Juni statt (entweder der letzte Montag im Monat Juni oder der erste Montag im Monat Juli).

Nähere Informationen zu Aufnahme-und Anmeldeverfahren entnehmen Sie bitte der Studienordnung, die Sie als Download unter der Rubrik "Campus" finden.



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Dekret zur Schaffung einer Autonomen Hochschule (Word-Dokument - Teil 3)


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