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Bachelor Gesundheits- und Krankenpflegewissenschaften
Zur Erstausbildung im Studienbereich Gesundheits- und Krankenpflegewissenschaften wird der Student zugelassen, der folgende Bedingungen erfüllt: Er ist Inhaber eines Abschlusszeugnisses der Oberstufe des Sekundarunterrichts oder eines Hochschulnachweises oder eines gleichgestellten Studiennachweises.