Studentenrat
Zusammensetzung
Der Studentenrat besteht aus höchstens sechs gewählten Vertretern der Studenten, wobei jeder Fachbereich durch mindestens zwei Studenten vertreten ist.
Aufgaben
- Der Studentenrat gibt sich eine Geschäftsordnung.
- Der Verwaltungsrat und der Akademische Rat informieren den Studentenrat über alle Entscheidungen, die die Studenten unmittelbar betreffen, insbesondere in den Bereichen Unterrichtsorganisation und Prüfungsablauf.
- Die Fachbereichleiter übernehmen die Bindegliedfunktion zwischen dem Akademischen Rat und dem Studentenrat. Sie nehmen mit beratender Stimme an den Sitzungen des Studentenrats teil.
- Der Studentenrat kann Stellungnahmen zu den oben angeführten Entscheidungen abgeben.
- Zwei Mitglieder des Studentenrats haben das Recht, zu diesen Entscheidungen vom Verwaltungsrat und vom Akademischen Rat angehört zu werden.
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